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Fledermäuse in Kirchen

Fledermäuse genießen oftmals keinen guten Ruf, dabei tragen sie zur Gesundhaltung unserer Landschaft bei und sind ein Indikator für eine vielfältige, artenreiche (Kultur-) Landschaft.

 

Die Jäger der Nacht sind zunehmend bedroht durch:

 

  • Quartiersverlust:
    Sanierung/Abriss und Neubau, Holzschutzbehandlung unter Pestizideinsatz von Dachstuhlgebälk und Beleuchtung
    Lebensraumverlust:
    Homogenisierung und Ausräumung der Landschaft, Intensivierung der Landwirtschaft, vermehrte Siedlungstätigkeit/Straßenbau
    Nahrungsmangel:
    Pestizideinsatz, Insektenrückgang

 

Dabei stehen sie nach den Regelungen des Bundes- und des Landesnaturschutzgesetzes, wie auch der Richtline 92/43/EWG der Europäischen Union unter besonderem und strengem Schutz.

 

Weltweit gibt es ca. 1.400 Fledermausarten. 25 Arten sind in Deutschland heimisch. Darunter sind die Wimperfledermaus, das Große Mausohr, die Zwerg- und Mückenfledermaus, wie auch das Graue Langohr und die Kleine Hufeisennase die Arten, die gerne Kirchen ihr zu Hause nennen.

 

Bei Kirchen ist immer von einer Besiedlung auszugehen! Steht eine Kirchensanierung an, muss von einem Sachverständigen beurteilt werden, ob geschützte Arten, unter anderem Fledermäuse, im Gebäude anwesend sind. Hierbei sind die zuständige Untere Naturschutzbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) oder die Koordinationsstelle Fledermausschutz rechtzeitig zu kontaktieren. Arten wie das Graue Langohr sind meist gut versteckt und oftmals nur über den Kot nachweisbar.

 

Achtung! Es besteht Tötungsverbot sowie Störungsverbot der Tiere und ein Beschädigungsverbot ihrer Quartiere (selbst bei Nicht-Besetzung). Zusammen mit dem Sachverständigen wird geprüft, inwieweit durch bestimmte Maßnahmen die Auswirkungen für die Fledermäuse vermieden bzw. minimiert werden können. Eine Kompromisslösung zwischen den Belangen der Eigentümer und des Naturschutzes gelingt immer. Vielleicht besteht sogar die Möglichkeit aktiven Fledermausschutz in der Gemeinde zu betreiben. Das ist zum Beispiel durch eine Optimierung der Beleuchtung oder die Pflanzung von Nahrungspflanzen für nachtaktive Insekten, die dann den Fledermäusen als Nahrungsquelle dienen, möglich.

 

Seit 2023 gibt es in Rheinland-Pfalz die Koordinationsstelle Fledermausschutz des Naturschutzbundes (NABU). Ein elementarer Bestandteil dieser Stelle ist neben der Durchführung des landesweiten FFH-Monitorings auch die Beratung bei Sanierungsprojekten mit Fledermausbetroffenheit, sowie die vom Ehrenamtsnetzwerk getragene Pflege von verletzten oder geschwächten Fledermäusen.

 

Weitere Informationen und die Ansprechpartner der Koordinationsstelle Fledermausschutz Rheinland-Pfalz gibt es unter:

 

https://rlp.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/fledermaeuse-willkommen/index.html

 

Allgemeine Informationen zu Fledermäusen gibt es hier:

 

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/index.html

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Aktuelles

 

Hier (Größe: 0.43 MB; Downloads bisher: 21196; Letzter Download am: 05.10.2024) finden Sie den Tätigkeitsbericht 2023.

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